Kosten, leerstehendes Haus?

4 Antworten

Grundsteuer, Versicherung.

Bei der Heizung musst du dich entscheiden, ob du die Leitungen evakuieren lässt oder bei Frost etwas heizt, dann brauchst du auch Strom.

Strom, Wasser, Müll: Abmelden oder Grundbetrag weiter zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit dem Jahr 2000 selbständiger Immobilienhändler

Jacky929 
Fragesteller
 23.05.2024, 14:55

Ich würde die Heizung erstmal "laufen lassen" bzw. die Abschläge reduzieren lassen.

Aber alle diese Kosten müssen von beiden zur Hälfte getragen werden, oder?

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lesterb42  24.05.2024, 06:37
@Jacky929
Aber alle diese Kosten müssen von beiden zur Hälfte getragen werden, oder?

Den Versorgern gegenüber seit ihr Gesamtschuldner. Die können die vollständigen Beträge von jedem von euch anfordern, natürlich dann nur einmal.

Wie ihr untereinander klar kommt, müsst ihr selber wissen.

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Grundsteuer, Grundgebühren für Strom, Wasser und Gas. Die Versicherung könnte nach einer gewissen Karenzzeit (max. ein Jahr) Probleme machen, wenn das Haus nicht bewohnt ist, weil mögliche Schäden wahrscheinlich zu spät erkannt werden. Auf jeden Fall der Versicherung den Leerstand melden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Jacky929 
Fragesteller
 23.05.2024, 15:02

Ich würde täglich zum Haus fahren, da ich dort noch einen Garten habe. Ist die Karenzzeit bei alles Versicherungen gleich oder macht das jede individuell?

Kosten müssen von uns beiden getragen werden. Muss er sich an der Grundstückspflege beteiligen (damit meine ich nicht meinen Garten)?

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jonschneee  24.05.2024, 08:07
@Jacky929

Auf jeden Fall mit der Versicherung darüber sprechen. Und die Kosten gehen zu gleichen Teilen an beide.

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Jacky929 
Fragesteller
 28.05.2024, 14:18
@jonschneee

Vielen Dank. Muss er sich auch an der Grundstückspflege beteiligen (Rasen mähen, Straßenreinigung, im Winter Schnee schieben usw.)? Denn diesen Pflichten muss ich ja als Eigentümer auch weiterhin nachgehen?

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Haben Sie schonmal daran gedacht, Meistbietende im Verfahren zu bleiben, immerhin zahlen Sie letztlich ja nur die Hälfte des Meistgebots und können als Alleineigentümerin im Haus mit den Kindern verbleiben.

Lassen Sie keinen vom Gericht bestellten Gutachter ins Haus - das gibt deutliche Sicherheitsabschläge bei der Bewertung und steigert so Ihre eigenen Chancen bei der Versteigerung.

Haben Sie mit der Bank geklärt, ob die dem Verfahren aus vorrangigem Recht heraus beitreten?

Wichtig ist, dass Sie dem Verfahren beitreten um so die gleichen Rechte wie Ihr Mann über das Verfahren wahrnehmen können.


lesterb42  17.05.2024, 16:22
immerhin zahlen Sie letztlich ja nur die Hälfte des Meistgebots

Das stimmt, gleichwohl muss sie zunächst das volle Meistgebot zahlen und ob sie sich mit dem Miteigentümer über die Verteilung einig wird, ist fraglich.

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schelm1  17.05.2024, 17:23
@lesterb42

Der Ehemann scheint wohl an Geld interessiert, da er die Versteigerung angeleiert hat. Eine Blockade des Erlöses bringt ihm folglich wenig, zumal sie nach eigenem Bekunden die Bank alleine weiter bedienen könnte.

Hier ist ja noch offen ob die Bank überhaupt ein Interesse am Beitritt zum Verfahren hat.

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lesterb42  17.05.2024, 17:25
@schelm1
Der Ehemann scheint wohl an Geld interessiert, da er die Versteigerung angeleiert hat. Eine Blockade des Erlöses bringt ihm folglich wenig, zumal sie nach eigenem Bekunden die Bank alleine weiter bedienen könnte.

Vermutung.

Hier ist ja noch offen ob die Bank überhaupt ein Interesse am Beitritt zum Verfahren hat.

Stimmt. Wenn nicht, muss das Recht übernommen werden.

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schelm1  17.05.2024, 17:30
@lesterb42
a)ob sie sich mit dem Miteigentümer über die Verteilung einig wird, ist fraglich.
b)Stimmt. Wenn nicht, muss das Recht übernommen werden.

a)die Vermutung kann nur die Fragestellerin klären.

b)Könnte die Frau ja, da sie ja auch bislang nach eigenem Bekunden das zugrunde liegiende Altdarlehen bedient hat.

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lesterb42  18.05.2024, 10:13
@schelm1
Könnte die Frau ja, da sie ja auch bislang nach eigenem Bekunden das zugrunde liegiende Altdarlehen bedient hat.

Worum sollte die Bank dann das Darlehen kündigen und dem Verfahren beitreten?

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schelm1  18.05.2024, 10:35
@lesterb42
Haben Sie mit der Bank geklärt, ob die dem Verfahren aus vorrangigem Recht heraus beitreten?

Diese Frage habe ich bereits der Userin gestellt - ohne Antwort bislang!

Die Bank kann sich selbstverständlich zurücklehnen, falls der Beleihungsauslauf stimmt.

In der Praxis möchte man als Bank zunächst mal das Geld wiedersehen, sofern da kein gut bekannter Schuldner sich neu verpflichtet und/oder eine Ausbietungsgarantie abgibt.

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schelm1  18.05.2024, 10:41
@lesterb42

...und wenn die Sicherheit nicht gekündigt wird keinen Beitritt zum Verfahren; nur wem schreiben Sie das?

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lesterb42  18.05.2024, 10:44
@schelm1

.und wenn die Sicherheit nicht gekündigt wird keinen Beitritt zum Verfahren

Doch (§ 9 ZVG) nur wozu?

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schelm1  18.05.2024, 10:52
@lesterb42

In dem Verfahren gelten als Beteiligte, außer dem Gläubiger und dem Schuldner...

Beteiligt heißt doch lange noch nicht unbedingt beigetreten!

Als Bank trete ich, wie bereits erwähnt, dann bei, wenn mir aufgrund eines sehr hohen Beleihungsauslaufs die "Felle drohen schwimmen zu gehen"!

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Jacky929 
Fragesteller
 23.05.2024, 14:51
@schelm1

Ja, er ist sowohl an Geld interessiert. Aber leider viel mehr, mir schlechtes zuzufügen. Der jetzige Kredit läuft bei einer anderen Bank. Ich hatte über die geplante Auszahlung meines Ex-Mannes mit meiner Hausbank gesprochen.

Müsste ich dazu mal die Bank befragen?

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schelm1  23.05.2024, 18:31
@Jacky929

Es bleibt als künftige Sicherheit einfach bestehen, sofern die Bank Ihnen alleine ein Darlehen gewährt!

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Jacky929 
Fragesteller
 23.05.2024, 14:47

Ja darüber habe ich mir schon viele Gedanken gemacht und auch schon mit der Bank gesprochen, aber ich muss ja ersteinmal einen neuen Kredit über die volle Kaufsumme aufnehmen.

Kann ich den dem gerichtlichen Gutachter den Zutritt verwehren?

Nein das habe ich noch nicht mit den Bank besprochen.

Welche Unterschiede gibt es denn, wenn ich dem Verfahren nicht beitrete?

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Als allererstes ist der Versicherer zu benachrichtigen, dass das Objekt leer steht.

Solche Objekte brennen eben auch gerne mal.

Die Versicherung wird auch entsprechend teurer.


Jacky929 
Fragesteller
 23.05.2024, 14:42

Ja das habe ich mir auch schon gedacht. Ich würde täglich zum Haus fahren, da ja auch die Grundstückspflege weiterhin durchzuführen ist. Um wieviel würde die Versicherung in etwa steigen?

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DerHans  23.05.2024, 19:15
@Jacky929

Ja. Ein Haus das dauerhaft leer steht, bedeutet für die Versicherung ein höheres Risiko. Man sollte also nach Möglichkeit den Wasserkreislauf komplett entleeren.

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DerHans  28.05.2024, 14:20
@Jacky929

Das Feuerrisiko kann um 30 % steigen. Je nachdem wie lange das haus leer steht, wird Sturm und Leitungswasser GAR NICHT gedeckt.

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