Deutschebahn Fahrpreisnacherhebung?
Ich bin zug gefahren sollte eigentlich von würzburg nach Fulder nach kassel nach hamburg bin aber in würzburg nicht eingestiegen sondern erst in Fulder. Als ich gerade so den zug bekommen habe kurz bevor er losgefahren ist bin ich leider in die erste klasse eingestiegen weil diese direkt an der treppe war. Als ich drinne war ist der Zug auch direkt losgefahren und ich bin durch die 1. Klasse gegangen um in der 2. Klasse mir mein Platz zu nehmen. Doch gerade als ich auf dem Weg in die 2. Klasse war lief mir ein Kontrolleur entgegen und hat mich gefragt was ich hier mache ich habe ihm erklärt dass ich in die 2. Klasse wollen würde und dann hat er mich gebeten meinen Personalausweis rauszuholen. Überreichte mir ein Rechnungsticket von 250 EUR und meinte ich soll das bezahlen, weil ich mich in der 1. Klasse befinde, dabei bin ich gerade erst eingestiegen und wollte zu meinem Platz
Was soll das von denen? Wäre das nicht höchstens schwarz fahren? Und was kann ich nun machen? Soll ich mein Anwalt holen bring das was? Ticket habe ich natürlich.
1 Antwort
Wäre das nicht höchstens schwarz fahren?
Ja, und dafür zahlst du den doppelten normalen Fahrpreis.
Rechtsgrundlage: https://www.gesetze-im-internet.de/evo_2023/__6.html
Du zahlst 250 Euro.
Die 60 Euro sind nur ein Mindestbetrag, im Fernverkehr liegt der doppelte normale Fahrpreis oft deutlich höher.
Aber ich bin doch nur dadurch gegangen was soll den der Mist. ich verstehe das nicht
Mein Ticket hat nur 80 Euro gekostet wie kommen die denn auf 250?
Aus deiner Frage geht nicht hervor, dass du ein Ticket hattest. Du schreibst nur: "Ticket habe ich natürlich auch nicht."
Anscheinend wurde dir der doppelte normale Fahrpreis für die 1. Klasse berechnet. Ob das in diesem Fall gerechtfertigt war, kann ich nicht beurteilen.
Also muss ich die zwei hundert fünfzig euro zahlen oder nur die sechzig euro ?