Meinung des Tages: Am Ende des Tages entscheidet auch der (Nach-)Name - sollten Bewerbungsverfahren für Job & Wohnungen anonymisiert werden?

Wer in Deutschland einen Job oder eine Wohnung sucht, braucht vor allem eines: Durchhaltevermögen. Bewerbungen von Menschen mit ausländisch klingendem Namen allerdings werden häufig bereits im Vorfeld aussortiert. Hier stellt sich auch die Frage danach, wie zeitgemäß und sinnvoll aktuelle Bewerbungsverfahren noch sind...

Gewährte (Chancen-)Gleichheit

Obgleich das Grundgesetz klar regelt, dass kein Mensch angesichts seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse oder seiner Heimat bevorzugt oder benachteiligt werden darf, sieht's in puncto Benachteiligung bei so manchen Menschen, die nicht Müller, Schneider oder Huber heißen, in der Praxis oftmals anders aus: Denn die vermeintliche Herkunft spielt bei der Suche nach einer neuen Wohnung oder einem neuen Job dennoch eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Bereits vor Jahren haben Soziologen nachgewiesen, dass sich Namen oder Äußerlichkeiten, die suggerieren, dass die Person nicht seit eh und je in Deutschland lebt, dessen ungeachtet durchaus nachteilig auf den Bewerbungsprozess auswirken können.

Wenn der Name über Job oder Wohnung entscheidet

Auch wenn manche Arbeitgeber in Deutschland mit Blick auf das Bewerbungsverfahren inzwischen modernere Wege einschlagen, ist und bleibt der Bewerbungsprozess für Job und Wohnung in Deutschland relativ starr und archaisch: Tabellarischer Lebenslauf, Motivationsschreiben, Zeugnisse, Schufa-Auskunft, Motivationsschreiben usw.

Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen haben aufgezeigt, dass Ausländer im Selektionsverfahren seltnener die Chance bekommen, persönlich für einen Job oder eine Wohnung vorzusprechen. Die Bewerbungsschreiben werden von Rekrutierenden nicht selten bewusst oder unbewusst nach der vermeintlichen Herkunft hierarchisiert, obwohl ggf. gleichwertige oder sogar bessere Qualifikationen vorhanden sind.

Eventuell bestehende Vorurteile bzw. Zweifel werden interessanterweise dann jedoch häufig im persönlichen Gespräch abgebaut; sofern der Bewerber überhaupt die Chance auf ein persönliches Kennenlernen erhält...

Migrationshintergrund als hemmender Faktor

In einer neueren Studie für die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung wurden 650 Bewerbungsprozesse untersucht und zahlreiche Tiefeninterviews mit Recruitern geführt. Dabei konnte aufgedeckt werden, dass sich diskriminierende Einstellungen häufig sutbil niederschlagen würden: Die Frage nach der Herkunft spiele oftmals keine Rolle, wohl aber die Frage danach, ob die Person zu den Mitarbeitern oder Kunden des Unternehmens passen. Vielfach haben Menschen mit arabisch- oder türkischstämmigem Namen das Nachsehen.

Im Einzelhandel z.B. haben es Kopftuchträgerinnen vielfach schwerer, vor allem in (reicheren) Gegenden mit einem geringeren Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund. Grob gerechnet haben Bewerber mit Migrationshintergrund und identischer Qualifikation / (Schul-)Bildung gegenüber von Menschen ohne Migrationshintergrund eine um 18 Prozentpunkte schlechtere Chance auf dem Jobmarkt.

Bremsen Bewerbungsverfahren die Wirtschaft in Deutschland aus?

Deutschland krankt derzeit am Arbeitskräftemangel. Jahr für Jahr bleiben viele Lehrstellen unbesetzt. Es fehlen Fachkräfte und arbeitswillige Menschen im Handwerks- sowie Dienstleistungssektor. Dass Bewerbungs- und Einstellungsverfahren und -kriterien hierzulande im internationalen Vergleich recht oberflächlich, sperrig und v.a. bürokratisch daherkommen, wirkt sich vermutlich nicht förderlich auf die Bewerbungs- und Einstellungskultur aus.

Die Autoren der o.g. Studie sehen hier insbesondere die Arbeitgeber in der Pflicht, ihre Einstellungsprozesse moderner und v.a. fairer zu gestalten, indem sie beispielsweise auf Fotos, Namen, Alter und Geschlecht verzichten. Rein anonymisierte Bewerbungsverfahren sind in den USA oder Kanada seit Jahren Standard.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie steht Ihr zu rein anonymisierten Bewerbungsverfahren bei Jobgesuchen? Welche Vor- und Nachteile haben solche Verfahren?
  • Sind aktuelle Bewerbungsverfahren für Job und Wohnung in Deutschland noch zeitgemäß?
  • Sollte man bei Jobabsagen das Recht auf eine ordentliche Begründung für die Entscheidung haben?
  • Welche Möglichkeiten gäbe es für den Wohnungsmarkt, die Chancen für Menschen mit Migrationshintergrund beim Bewerbungsprozess zu erhöhen?
  • Wie könnten zeitgemäße Bewerbungsverfahren für Job und Wohnung in Zukunft aussehen?
  • Habt Ihr ggf. auch schon einmal negative Erfahrungen bei der Job- und Wohnungssuche gemacht?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/politik/bewerbung-diskriminierung-auslaender-1.5711270

https://www.nzz.ch/wirtschaft/arbeitsmarkt-auslaendische-namen-werden-aussortiert-ld.1789548

Bild zum Beitrag
Ich halte wenig davon, da... 60%
Ja, Bewerbungsverfahren sollten anonymisiert werden, weil.. 28%
Andere Meinung und zwar... 12%
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Meinung des Tages: Cannabis im Straßenverkehr - wie bewertet Ihr die vorgeschlagenen Grenzwerte?

Seit nunmehr einem Monat ist Cannabis hierzulande teillegalisiert. Was allerdings noch fehlt, sind klare Regelungen für den Konsum im Straßenverkehr. Ein nun vorhandenes Expertenpapier mit Regeln wird von manchen als zu streng erachtet...

Ein bislang unausgereiftes Gesetz...

Für manche wirkte es vielleicht wie ein schlechter Aprilscherz, für andere hingegen dürfte der 1. April 2024 fast schon zu einer neuen Art Feiertag avanciert sein: Seit dem 1. April des Jahres ist der Anbau und der Besitz von Cannabis - trotz massivem Widerstand seitens der Union - für den Eigenkonsum für Volljährige innerhalb eines bestimmten Rahmens erlaubt. Eine ganz zentrale Frage allerdings blieb lange Zeit offen: Wie verhält es sich mit dem Cannabiskonsum im Straßenverkehr? Auf Grundlage welcher Grenz- und Richtwerte orientiert man sich künftig? Ein jüngst zusammengestelltes Expertenpapier hierzu offenbart jetzt klare Regeln...

Die konkreten Richtlinien

Da der Konsum der Droge die Wahrnehmung sowie das Reaktionsvermögen durchaus negativ beeinflussen kann, hat sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing kürzlich an eine Expertenkommission zur Beantwortung der Frage danach, wie viel Cannabis im Straßenverkehr vertretbar sei, gewandt. Die Expertenkommission, welche sich aus Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei zusammensetzt, hat nun einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum vorgeschlagen. THC ist derjenige Wirkstoff beim Cannabis, der die Rauschwirkung bedingt.

In der an das Verkehrsministerium gerichteten Empfehlung verweist man darauf, dass "bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes [ . ] nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung" durchaus möglich sei. Das Bundesverkehrsministerium ergänzt, dass der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum hinsichtlich des Risikos in etwa mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille zu vergleichen wäre.

Die aktuelle Lage

Momentan handelt jeder ordnungswidrig, der "unter Wirkung" bestimmter berauschender Substanzen ein Kraftfahrzeug führt. Zu diesen Mitteln wird u.a. auch Cannabis gezählt. Die genannte Wirkung liegt vor, wenn die Droge im Blut nachgewiesen werden kann. Bislang gibt es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert wie bei der 0,5-Promille-Marke beim Alkohol. In der Rechtsprechung hat sich jedoch ein Wert von 1,0 Nanogramm THC etabliert.

Der Bundestag muss den von der Kommission vorgeschlagenen THC-Grenzwert noch umsetzen. Bis dahin gilt der o.g. genannte Grenzwert von 1,0 Nanogramm. Der Wirkstoff allerdings ist noch viele Tage nach dem Konsum im Körper nachweisbar. Und dieser Umstand ruft kritische Reaktionen hervor.

Reaktionen

Kritik an der 3,5ng-Regel kam u.a. von den Grünen: Für Fahranfänger z.B. sind noch strengere Regeln vorgesehen. Hier heißt es konkret:

"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in der Probezeit nach §2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr (…) die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich nimmt oder (…) die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung (…) der Substanz Tetrahydrocannabinol steht."

Da Cannabis im Blut deutlich länger nachgewiesen werden kann, ohne, dass noch eine berauschende Wirkung vorhanden ist, kommt die Empfehlung einem Quasi-Verbot oder Verbot durch die Hintertür für alle Fahranfänger und Gelegenheitsfahrer unter 21 gleich.

Der Wert von 3,5ng ist laut der Grünen-Abgeordneten Swantje Michaelsen ein sehr strenger Wert. Da dieser ohnehin in etwa dem Wert von 0,2 Promille beim Alkohol entspricht, seien ihr zufolge ferner keine Sonderregelungen für Fahranfänger nötig. Zudem sei weiterhin unklar, welche Abstände Fahranfänger zwischen Konsum und Fahren einzuhalten hätten, sofern das Gesetz in Kraft trete.

Kritiker der Teillegalisierung zumindest rechnen künftig mit mehr Verkehrsunfällen, vor allem, wenn Konsumenten sowohl zum Joint als auch zum Alkohol greifen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Erachtet Ihr den aktuellen Grenzwert für angemessen / realistisch?
  • Seht Ihr in der Teillegalisierung eine ernstzunehmende Gefahr für und im Straßenverkehr?
  • Denkt Ihr, dass die Unfallzahlen tendenziell ansteigen werden?
  • Sollten für Fahranfänger strengere Regeln bei Alkohol und Canabis gelten?
  • Würdet Ihr ein komplettes Verbot von berauschenden Substanzen im Straßenverkehr befürworten?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-strassenverkehr-102.html

https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-verkehr-100.html

https://www.adac.de/news/cannabis-am-steuer/

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/cannabis-auto-fahren-was-ist-kuenftig-erlaubt/100032591.html

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Meinung des Tages: Wäre ein allgemeines Scooter-Verbot zur Unfallminimierung in Großstädten angebracht?

Oftmals praktisch, aber auch nicht ganz ungefährlich: Der E-Scooter! Während viele von uns den Scooter für den Weg in die Arbeit nutzen, verursachen andere wiederum tagein-tagaus Unfälle im Straßenverkehr. Hier stellt sich auch die Frage danach, ob ein Scooter-Verbot in Großstädten vertretbar wäre...

Diese Regeln für E-Scooter gelten im Straßenverkehr

Obgleich manch ein passionierter E-Scooter-Fahrer vielleicht denkt, mit seinem wendigen Gefährt nach Lust und Laune und natürlich überall fahren zu dürfen, gibt es auch für E-Scooter natürlich klare Regeln:

So ist das Fahren grundsätzlich nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Fehlen diese, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone sowie in Einbahnstraßen ist das - vor allem entgegengesetzte - Fahren mit dem E-Roller verboten.

Besonders große Hürden die für Nutzung oder das Leihen von E-Scootern gibt es zudem ebenfalls nicht; eine Mofa-Prüfbescheinigung oder ein Führerschein werden für die Nutzung des Gefährts nicht benötigt. Ebenso wenig gilt eine Helmpflicht. Das Mindestalter für E-Scooter liegt bei 14 Jahren. Allerdings gelten für alle Fahrer von E-Scootern im Straßenverkehr dieselben Alkoholgrenz- und richtwerte wie für Autofahrer. Und selbst wenn es dochr echt häufig vorkommt, dass zwei oder in manchen Fällen sogar drei Personen auf dem Scooter stehen: Elektroroller sind grundsätzlich nur für ausschließlich eine Person zugelassen.

Wenn der Scooter zum Unfallrisiko wird...

Im vorletzten Jahr ist die Zahl der E-Scooterunfälle mit Personenschaden um fast 50% gestiegen; hierbei war ein Gros der Beteiligten unter 25 Jahren und oftmals alkoholisiert. Insgesamt wurden 8260 Unfälle verzeichnet, bei denen 11 Personen ums Leben kamen, 1234 schwer und 7651 leicht verletzt worden sind. Die Zahlen für das Jahr 2023 liegen bislang nicht vor.

Ein gewichtiger Faktor für den rasanten Anstieg der Unfälle liegt in der inzwischen üppigen Verfügbarkeit von Leihscootern konkurrierender Anbieter in Großstädten sowie dem oft rigorosen Fahrverhalten der Scooter-Fahrer begründet. Häufig geschehen Unfälle zudem, da die Roller nicht ordnungsgemäß abgestellt werden und demnach Bürgersteige und Radwege blockieren. Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, betonte, dass grundsätzlich zwischen Gelegenheitsfahrern und jenen unterschieden werden müsse, die einen eigenen Scooter besitzen würden; diese hielten sich weitaus häufiger an die vorherrschenden Regeln und wüssten mit ihren Fahrzeugen zudem besser umzugehen.

Wäre ein allgemeines Scooter-Verbot sinnvoll?

Da viele durch E-Scooter-Fahrer hervorgerufene Unfälle in Paris in der Vergangenheit vor allem auf Leihscooter-Fahrer zurückgeführt werden konnten, wurde der Verleih von E-Rollern in der französischen Hauptstadt im vergangenen Jahr komplett verboten. Wenngleich das Fahren im Straßenverkehr hierzulande bislang nicht verboten ist, wurde zumindest die Mitnahme in Bussen und Bahnen des Öffentlichen Nahverkehrs in Bayern jüngst untersagt. Als Gründe hierfür werden ausschließlich mögliche Sicherheitsbedenken angeführt, da es in London, Barcelona und Madrid im ÖPNV in der Vergangenheit gelegentlich zu Bränden & Explosionen, die durch mitgenommene E-Roller verursacht wurden, gekommen ist. In Deutschland wurde bislang kein derartiger Unfall verzeichnet.

Alleine das Verbot in Bus & Bahn allerdings betrifft vor allem jene, die mit dem eigenen E-Scooter auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zur Uni oder zur Freizeitgestaltung sind und diesen - als Alternative zum Auto - in Kombination mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nutzen. Einige Nutzer, die vom BR zum Thema befragt wurden, bemängelten die Entscheidung und verwiesen auf das bestehende Spannungsverhältnis zwischen der Bereitschaft mancher, auf klimaverträgliche Fortbewegung zu setzen, bei dieser im Alltag durch ein - wenig begründbares - Verbot wie dieses jedoch massiv eingeschränkt zu werden.

Unsere Fragen an Euch:

  • Würdet Ihr ein allgemeines (Leih- und Privatscooter) Verbot von E-Scootern in Großstädten befürworten?
  • Sollte ein Verbot ausschließlich für Leihscooter gelten? Welche Gründe sprechen dafür?
  • Welche Maßnahmen wären Eurer Meinung nach zur Reduzierung von Unfällen mit E-Scootern nötig?
  • Sollte es auch für Leihscooter eine Art "Führerschein"-Pflicht geben?
  • Fahrt Ihr selbst E-Scooter oder seid darauf angewiesen?
  • Welcher rechtliche / praktische Kompromiss zwischen Klimaschutz & Mobilität auf der einen und Unfallminimierung im Straßenverkehr auf der anderen Seite wäre sinnvoll?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/e-kleinstfahrzeuge/e-scooter/

https://www.br.de/nachrichten/bayern/e-scooter-in-zuegen-erlaubt-in-der-u-bahn-nicht-warum,U93sONd

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/escooter-elektroroller-unfaelle-100.html

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/paris-e-scooter-verbot-101.html

Nein, ein Verbot wäre nicht sinnvoll, weil... 51%
Ja, in Großstädten sollten keine E-Scooter erlaubt sein, da... 37%
Andere Meinung und zwar... 13%
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Meinung des Tages: Berliner Techno als immaterielles Kulturerbe - Wie bewertet Ihr diese Entscheidung?

Weinanbau, Puppenspiel oder Schützenvereine: Die Liste der immateriellen Kulturgüter Deutschlands ist lang. Nun wurde sie mit der Technoszene Berlins um einen weiteren (subkulturellen) Eintrag erweitert...

Das Immaterielle Kulturerbe unseres Landes

Seit dem Jahr 2013 ist Deutschland Teil des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes. Das Immaterielle Kulturerbe umfasst i.d.R. traditionelles Wissen, spezifische Ausdrucksformen sowie (regionale) Bräuche und Praktiken, die von Generation zu Generation weitergegeben werden und somit erhalten bleiben. Das genannte Immaterielle Kulturerbe symbolisiert die Vielfallt menschlicher Kreativität und Identität und wird überwiegend duch mündliche Überlieferungen, Darstellungen, Rituale und Feste gelebt und für die Nachwelt bewahrt.

Wirft man einen Blick auf das aktuelle Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes, so werden derzeit u.a. folgende Kulturgüter genannt:

Musik und Darstellende Kunst:

Choralsingen, Kasperltheater als Spielprinzip, Orgelbau und Orgelmusik oder die Hip-Hop-Kultur in Heidelberg und ihre Vernetzung in Deutschland

Bräuche und Feste im Jahresumlauf:

Further Drachenstich, historisches Dokumentarspiel zur "Landshuter Hochzeit 1475", Passionsspiele Oberammergau oder das Wunsiedler Brunnenfest

Mensch und Natur

Falknerei, Handwerkliche Apfelweinkultur oder die Weinkultur in Deutschland

Traditionelle Handwerkstechniken

Flechthandwerk, Flößerei, Porzellanmalerei oder das Uhrenmacherhandwerk.

Seit kurzer Zeit ist die Liste um ein weltweit anerkanntes kulturelles deutsches Phänomen reicher...

Berliner Techno als Teil des deutschen Kulturerbes

Die Kultusministerkonferenz hat das deutsche Verzeichnis kürzlich um ein paar Einträge erweitert: Neben "Bergsteigen in Sachsen", "Finsterwalder Sangestradition", "Kirchseeoner Perchtenlauf" und "Schwälmer Weißstickerei" ist nun auch die Technokultur Berlins auf der Liste zu finden, die in mittlerweile 150 Einträgen einen Ausschnitt der Vielfalt des kulturellen Lebens dieses Landes repräsentiert.

Mit Detroit, Amsterdam oder London zählt Berlin zu einer Techno-Hochburg, die weltweit allergrößte Anerkennung genießt. Die große und vielfältige Clubszene entwickelte sich in Berlin als Teil einer damals noch recht exotischen Subkultur bereits in den 80er Jahren. Für viele Deutsche wurde der Techno zu einer Art Soundtrack der Wendejahre sowie der folgenden 90er. Und auch heute noch boomt die Techno-Szene Berlins mehr denn je, was sich in der facettenreichen Clublandschaft, den zahlreichen Events, Paraden und Parties sowie renommierten DJs und Produzenten in und um Berlin widerspiegelt.

Die Beauftragte für Kultur und Medien, Claudia Roth, würdigte die Neuaufnahmen als Ausdruck eines erweiterten Kulturbegriffs, der sich dezidiert gegen eine zu strikte Trennung von vermeintlich ernster Kultur und Unterhaltungskultur richtet. Für Roth gehört die Technoszene und -kultur ebenso zur deutschen kulturellen Vielfalt wie traditionelle Handwerkstechniken oder Tänze unterschiedlichster Art.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung, die Techno-Szene als Teil des immatriellen Erbes anzusehen?
  • Sollten gewisse Clubs dann konsequenterweise auch zum materiellen Kulturerbe werden?
  • Wird in Deutschland Eurer Meinung nach genug getan, um gewisse Bräuche / Kulturgüter am Leben zu halten?
  • Welche deutschen Bräuche, Handwerksbereiche oder Traditionen wären Eurer Meinung ebenfalls erhaltenswert?
  • Gibt es Rituale & Bräuche die Ihr (z.B. in Vereinen) vielleicht selbst pflegt?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/kulturerbe-techno-100.html

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Meinung des Tages: Wo sollte die Bundesregierung Geld einsparen?

Deutschland, das Land der Behörden und der Digitalisierung – oder doch nicht?

Akten wälzen, Dokumente suchen und Briefe schreiben. Für viele Menschen ist dies kein regulärer Bestandteil des Alltags mehr. Denn beinahe alles kann digitalisiert werden. Doch wie ist es bei den Verwaltungen? Der Bereich Digitalisierung ist ein aktuelles Beispiel für "Einsparungen".

Weniger Geld für Digitalisierung

Die Ampelkoalition plante ursprünglich, die Digitalisierung in der Verwaltung anzutreiben. Doch für das kommende Jahr sind im Haushalt für die Digitalisierung der Verwaltung nur noch 3,3 Millionen Euro verbucht. Zum Vergleich: Dieses Jahr sind es 388 Millionen Euro.

Kritik aus Schleswig-Holstein

Die Reaktion darauf ist nicht durchweg positiv. So äußerte sich beispielsweise die Ministerien für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Schleswig-Holstein, Karin Prien, auf Twitter (seit neustem X) und äußerte ihren Unmut über dieses Vorgehen.

Schleswig-Holstein ist in diesem Fall gerade deshalb von Relevanz, weil das Bundesland als Vorreiter in Sachen Digitalisierung und Online-Beantragungen gilt. Beispielsweise im Bezug auf Wohngeld. Dafür sollte das Bundesland ein Konzept entwickeln, das auch für die anderen Länder funktioniert. Doch ohne weitere Gelder steht dieses Vorhaben auf der Kippe. Entsprechend soll das Bundesland reagiert haben und die Umsetzung des Online-Wohlgeld-Projekts mit dem Bund aufgekündigt haben.

Erklärung des zuständigen Bundesministeriums

Das Bundesministerium (BMI) versteht den Unmut jedoch nicht und reagiert entsprechend auf die Kündigung. Sie erklären die drastisch reduzierten finanziellen Mittel damit, dass von Beginn an klar gewesen sei, dass diese hohen Summen der letzten Jahre lediglich aus gesonderten Mitteln während der Corona-Pandemie zur Verfügung gestellt worden seien. Für das BMI ist also nicht die Rede von einer Kürzung, vielmehr ist es eine Rückkehr zur Normalität.

Zudem betonten sie, dass aus den letzten Jahren noch Geld übrig sei – eine Genaue Zahl nennen wollten sie nicht.

Beim Ranking zur digitalen Verwaltung belegt Deutschland nur Platz 18

Bereits 2017 wollte die Große Koalition mit dem Onlinezugangsgesetz frischen Wind in die Modernisierung der Verwaltung bringen. Der Plan war dabei, bis spätestens 2022 den Bürgern 575 Leistungen zu ermöglichen, die sie unkompliziert vom Computer aus in Anspruch nehmen können.
Im Mai 2023 wurden davon lediglich 126 umgesetzt. Entsprechend schlecht schneidet Deutschland im Ranking der EU-Kommission ab.

Unsere Fragen an Euch: Wie steht ihr dazu, dass weniger Geld für die Digitalisierung eingeplant wird? Sollten lieber Schulden aufgenommen werden, als Projekte dieser Art zu kürzen oder gar zu streichen? An welcher Stelle könnte Eurer Meinung nach sinnvoller gespart werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/digitalisierung-132.html

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/digitalisierung-verwaltung-haushalt-2024-1.6090217

Computer, Twitter, Haushalt, Zukunft, Behörden, CDU, Die Grünen, Digitalisierung, FDP, Finanzierung, Problemlösung, Ranking, Schleswig-Holstein, SPD, Verwaltung, Wohngeld, CSU, Behördengang, Grosse Koalition, Koalition, Ampelkoalition, Meinung des Tages
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