Notfallsanitäter und Einsatzsänitäter Bundeswehr?

3 Antworten

ich interessiere mich für die Arbeit bei Bundeswehr in Richtung Notfallsanitäter.
Leider verstehe ich nicht ganz wo der Unterschied zwischen den beiden Titeln liegt.

unterschiedliche Laufbahnen und Tätigkeitsbereiche

Braucht man für den Notfallsanitäter eine abgeschlossene Notfallsanitäter Ausbildung

Laufbahn- und Verwendungsspezifische Lehrgänge müssen absolviert und bestanden werden

oder reicht eine abgeschlossene Ausbildung im medizinischen Bereich z.B Pflege ?

es gibt zivile und militärische Dienstposten in der Pflege, da könnte man ggf. mit höherem Dienstgrad eingestellt werden

Wie sieht es auch mit der Verpflichtungszeit bei beiden Jobs aus ?

steht in der Regel in der Stellenausschreibung, konkret nachfragen kannst Du bei der Karriereberatung

Unter welchen Voraussetzungen kann man diese verkürzen ?

Antrag auf Dienstzeitverkürzung

Der Einsatzsanitäter bei der Bundeswehr entspricht der zivilen Qualifikation als Rettungssanitäter. Das bedeutet mindestens 520 Stunden, in Vollzeitform absolviert dementsprechend ungefähr dreieinhalb Monate an Ausbildungszeit. Hinzu kommen dann noch bestimmte militärische Inhalte wie zum Beispiel der Bau von behelfsmäßigen Krankentragen mit Materialien, welche man so in der Natur vorfindet, Stöcke und dergleichen. Das sind meine ich dann nocheinmal zwei Wochen an zusätzlicher Ausbildung. Es gibt eine Richtlinie, wonach die Bundeswehr eine abgeschlossene zivile Ausbildung zum Rettungssanitäter entsprechend anerkennt, sodass dann nur noch der militärische Ausbildungsabschnitt absolviert werden muss. Die Einsatzsanitäter der Bundeswehr, leisten meines Wissens nach die unmittelbare notfallmedizinische Erstversorgung auf dem Gefechtsfeld.

Um Notfallsanitäter zu sein, bedarf es (selbstverständlich) der regulären, dreijährigen Berufsausbildung zum Notfallsanitäter mit abschließender, insgesamt zehnteiliger staatlicher Prüfung nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und nach der aufgrund des NotSanG erlassenen "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter" (NotSanAPrV). Nur Personen, welche diese Ausbildung durchlaufen und die staatliche Prüfung bestanden haben, sind nach §1 NotSanG überhaupt dazu befugt, die Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter/in" zu führen. Erfolgreich abgeschlossene andere medizinische Ausbildungen oder erfolgreich abgeschlossene Teile davon, können im Einzelfall auf Antragstellung bei der zuständigen Behörde auf die Ausbildung zum Notfallsanitäter angerechnet und diese dementsprechend verkürzt werden. Das Erreichen des Ausbildungszieles (§4 NotSanG), darf durch die Anrechnung jedoch nicht gefährdet werden. In der Praxis, gehen die zuständigen Behörden sehr sparsam mit der Möglichkeit der Anrechnung um.

Mfg

Als Notfall Sanitäter bist du eine Krankenschwester oder halt das mänliche schließt dazu noch die militär Grundausbildung ab und bist im Lager, Krankenhaus im einsatzt aber nicht an der Front einsatzt Sanitäter sond aktiv an der Front und sind das erste gute medizinische Personal was die Soldaten sehen dazu nimmst du an den Kampfhandlungen teil