Immunität mehrerer AfD-Abgeordneter aufgehoben und trotzdem kommt es nicht zum Verbot?

4 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt

Eine Aufhebung der Immunität erfolgt bei einem Dringenden Tatverdacht und ist immer auf je eine Person bezogen.

Das hat dann auch erst mal nichts mit der Partei zu tun. Ich glaube bei jeder im Bundestag vertretenen Parteien ist es schon mal vorgekommen das sich ein Abgeordneter Strafbar gemacht hat. Der Bundestag stellt dann mit der Aufhebung der Immunität fest das die Strafverfolgungsvehirden uneingeschränkt ermitteln können.

Ein Parteienverbot ist eine viel weitreichende Maßnahme die zwar von der Regierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat beim Verfassungsgericht beantragt werden kann und nur von diesen dreien das Verbotsverfahren jedoch wird dann ausschließlich von der neutralen Instanz dem Bundesverfassungsgericht durchgeführt. Was im übrigen auch recht lange dauert da die dann jeden Kieselsteine dreimal umdrehen.

Ein Straffälliger Abgeordneter oder auch mehrere sind kein ausreichender Grund für ein Parteienverbot.

Woher ich das weiß:Hobby – Aktiv in der Lokalpolitik. Lange politisch Interessiert

Das vermutlich rechtswidrige Verhalten einzelner Abgeordneten lässt erstmal keinen Schluss zu auf die Verfassungsfeindlichkeit deren Partei.

Weil beides nicht unbedingt was miteinander zu tun hat.

Dass einzelne Parteivertreter Mist bauen heißt nicht, dass die Nachweise vorliegen, auf Basis derer ein Parteiverbot gerechtfertigt wäre.

Individuelle Straftaten der einzelnen Parteimitglieder führen zu individuellen Ermittlungs- und Strafverfolgungsmassnahmen.

Das bedeutet aber noch nicht, dass die Partei als ganze verboten werden kann. Bitte informiere dich über die hiesigen Gesetze.


Schestko  17.05.2024, 21:31

Nachzulesen in Art. 21 II GG und u.a. in BVerfGE 144, 20.

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