Halal?

6 Antworten

Sieht gut aus. Aber was ist mit den angegebenen Mono- und Diglyceride aus Speisefettsäuren (E 470 bis E 479)? Schau hier:

Die wohl mit Abstand am häufigsten gestellte Frage an Halal-Zertifizierer durch den Endverbraucher ist die Frage nach den Mono- und Diglyceriden aus Speisefettsäuren. Grund für die Häufigkeit der Frage ist zum einen die Häufigkeit des Auftretens, der schwer verständliche Herstellungsprozess sowie die Verwirrung, die durch unterschiedliche Haram-Listen unter Muslimen existiert.
In alten Haram-Listen (Verbots-Listen) unter Muslimen werden sehr oft die E-Nummern E 470 bis E 473 aufgelistet sowie weitere bis 479. Es handelt sich dabei um diverse Einzelstoffe wie z.B. Magnesiumsalze, Essigsäureester, Milchsäureester, Zitronensäureester, Weinsäureester oder Zuckerester aus Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren. Tatsächlich wurden früher in der Lebensmittelindustrie solche Glyceride direkt aus tierischem Fett von Schlachtabfällen gewonnen. Viele Haram-Listen werde ohne weitere Forschung von Generation zu Generation kopiert und so kursieren heute noch derartige Listen, obwohl sich die technische Entwicklung wie auch die Marktsituation geändert hat.
Die Ausgangsprodukte zur Herstellung von Mono- und Diglyceriden aus Speisefettsäuren sind Glycerin und natürliche Fettsäuren. Früher wurde Glycerin meistens aus Schlacht-Nebenprodukten erzeugt, denn diese waren günstig und überall verfügbar. Das ist heute nicht mehr der Fall. Auch die verwendeten Fettsäuren können pflanzlicher, wie auch tierischer Herkunft sein.
Heutzutage werden die allermeisten Mono- und Diglyceride allein schon aus Kosten- und Reinheitsgründen aus pflanzlichen Fetten gewonnen; zumeist Soja (am häufigsten), Palmöl und Sonnenblumenöl. Die Herstellung von Mono- und Diglyceriden aus tierischem Fett ist inzwischen deutlich teurer als die Herstellung auf pflanzlicher Basis, so dass davon ausgegangen werden kann, dass in der Regel pflanzliche Rohstoffe eingesetzt werden. Dennoch kommt es zu Verwirrungen, denn z.B. in Wikipedia steht: „Mono- und Diglyceride werden aus Fettsäuren und Glycerin hergestellt, die in der Regel pflanzlichen Ursprungs sind. Für Vegetarier und Veganer ist zu beachten, dass Speisefettsäuren sowie Glycerin auch tierischen Ursprungs sein können.“
Aber Mono- und Diglyceride aus “tierischem“ Ursprung müssen nicht haram sein, denn hier spielt ein unterschiedliche Begriffsdefinition zwischen der muslimischen Verwendung und der Verwendung im deutschen Sprachgebrauch eine missverständliche Rolle. Wenn Mono- und Diglyceride heutzutage aus “tierischen“ Fetten gewonnen werden, so sind damit Milch-fette gemeint. Die Milch aber ist aus muslimischer Sicht ein reines Produkt, das lediglich im Tier umgewandelt wird, ähnlich dem Honig.
Ethanol spielt bei der Herstellung von Mono- und Diglyceriden keine Rolle und kann daher vom Verbraucher unberücksichtigt bleiben. Der Zertifizierer prüft aber die mit den Anlagen in Kontakt kommenden Reinigungsmittel diesbezüglich.
Eine rein emotional schlimmste Quellen für Speisen stellen für Muslime Schweine dar, obwohl es keine unterschiedlichen „Unreinheitsstufen“ gibt. Das Schwein ist genau so unrein wie z.B. Ethanol aus Gärung. Mono- und Diglyceride kommen tatsächlich in geringen Mengen auch im Schweineschmalz vor. Eine Gewinnung aus Schweineschmalz macht definitiv keinen Sinn und wird auch nicht praktiziert. Manchmal aber wird Schweineschmalz direkt in Backwaren eingesetzt und ersetzen auch die Speisefettsäuren. Das muss ggf. aber als Zutat gesondert gekennzeichnet werden. Insofern bedarf es auch in diesem Fall keiner gesonderten Sorge.
Abkömmlinge dieser Zusatzstoffe sind die Mono- und Diglycerinsäureester, die die E-Nummern E 472 mit den Buchstabenzusätzen „a“ bis „f“ haben. Hier sind Mono- und Diglyceride mit Essigsäure (a), Weinsäure (b), Citronensäure (c), Mono- oder Diacetylweinsäure (d) oder einem Gemisch aus Essig- und Weinsäure (f) verestert.
Wenn der Muslim hier jetzt „Weinsäure“ liest, muss er auch nicht nervös werden, denn Weinsäure wird aus Weinstein gewonnen und Weinstein ist eine Mischung aus K-Hydrogentartrat (K-C4H5O6) und Ca-Tartrat (Ca-C4H4O6). Historisch entstandene Namen weisen nicht unbedingt auf die heutige Herstellung hin.
Fassen wir zusammen: Während die mit Abstand häufigsten Anfragen von Muslimen im Bereich der Halal-Ernährung diese E-Nummern betreffen, stellen sie für Halal-Zertifizierer – wenn überhaupt – nur noch ein eher geringes Problem dar. Für den Privatverbrauch europäischer Waren kann der Muslim durchaus davon ausgehen, dass die Speisefettsäuren halal sind, außer er hat Beweise für das Gegenteil. Für den Zertifizierer bedeutete es aber dennoch, dass er ggf. den pflanzlichen Nachweis explizit prüfen und dokumentieren muss. Unabhängig von alle dem gilt aber, dass eine halal-zertifizierte Ware vorzuziehen ist. Und das setzt sich auch auf dem deutschen Markt zunehmend durch – Gott sei Dank.

Quelle: http://www.halal-zertifizierer.de/t17f2-Mono-und-Diglyceride-aus-Speisefettsaeuren-E-bis-E.html


ericado 
Fragesteller
 16.05.2024, 14:52

Darf ich das jetzt essen oder nicht?

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BelfastChild  16.05.2024, 14:53
@ericado

Ich denke schon, dass es in Ordnung geht. Auf der Webseite von Aldi konnte ich leider keine weiteren Infos finden.

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Das ist erlaubt

Was mit dem Buchstaben E, gefolgt von einer Zahl, bezeichnet wird, sind Zusatzstoffe, von denen es mehr als 350 gibt. Es handelt sich entweder um Konservierungsmittel, Farbstoffe, Geschmacksverstärker, Süßstoffe oder andere Dinge.

Sie werden je nach ihrer Herkunft in vier Kategorien eingeteilt:

1. Inhaltsstoffe mit künstlichem chemischen Ursprung

2. Inhaltsstoffe pflanzlichen Ursprungs

3. Inhaltsstoffe tierischen Ursprungs

4. Zutaten, die in Alkohol gelöst sind

Sie haben keinen Einfluss auf die Zulässigkeit des Lebensmittels oder Getränks, und zwar aus den folgenden Gründen

In Bezug auf die erste und zweite Kategorie ist dies der Fall, weil sie aus einer zulässigen Quelle stammen und ihre Verwendung keinen Schaden verursacht.

Was die dritte Kategorie betrifft, so bleibt sie nicht in dem Zustand, in dem sie ihrer tierischen Quelle entnommen wurde, sondern sie wurde einem chemischen Prozess unterzogen, der ihre Natur völlig verändert hat, da sie in eine neue, reine Substanz umgewandelt wurde.

Wenn sie an sich verboten oder unrein war, dann bedeutet ihre Umwandlung in eine neue Substanz, dass sie unter ein neues Urteil fällt, wie im Fall von Alkohol, wenn er in Essig verwandelt wird, dann wird er gut und rein, und als Ergebnis dieser Umwandlung gilt das Urteil über Alkohol nicht mehr für ihn also für das Essig.

Was die vierte Kategorie betrifft, so handelt es sich in den meisten Fällen um Farbstoffe, die in der Regel in sehr geringen Mengen verwendet werden, so dass sie von den Endprodukten aufgenommen werden, was übersehen wird.

Alle Lebensmittel und Getränke, die einen dieser Stoffe in ihrer Zutatenliste enthalten, bleiben also so zulässig, wie sie ursprünglich waren, und es spricht nichts dagegen, dass ein Muslim sie zu sich nimmt.

Halal ja, aber Glukosesirup kommt aus den USA und Johannisbrotkernmehl aus Israel.

Gut schleck!

Im Play Store findest du Apps für Halal Check. Die sind sehr hilfreich.

Allerdings werden diese Apps sehr wahrscheinlich nur die Rohstoffe bewerten, nicht die Verarbeitung.

Ja, soweit ich es gelesen habe, ist dort weder Gelatine noch was anderes enthalten, kann aber auch was überlesen haben